Erstregistrierung als Einzelnutzer des FID Nahost
Sollten Sie noch über kein FID-Nutzerkonto verfügen, dann ist eine Erstregistrierung erforderlich. Voraussetzung ist die Zuordnung zu einer Einrichtung aus dem fachlich definierten Nutzerkreis des FID Nahost. Die Erstregistrierung besteht aus folgenden Schritten:
- OPTIONAL Single Sign-on (SSO) – Login mit den Anmeldedaten Ihrer Heimatinstitution: Angehörige von Organisationen des DFN-Verbunds können die Anmeldedaten ihrer Heimatinstitution nutzen. Dazu werden Sie zu einer Auswahlmaske weitergeleitet, in der Sie bitte zunächst Ihre Heimatinstitution auswählen und sich mit Ihrer zugehörigen Shibboleth Identität authentifizieren. Im Anschluss werden Sie wieder zurück zu dieser Registrierung geleitet, wo es dann direkt mit Schritt 2 weitergeht.
- Anerkennung der Nutzungsbedingungen: Sie erklären sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
- Zuordnung zu einer Institution aus dem berechtigten Nutzerkreis des FID: Sie wählen eine Institution aus dem Nutzerkreis des FID aus, um sich dieser zuzuordnen.
- Ausfüllen des Anmeldeformulars: Sie geben Ihre Adressdaten an.
- E-Mail mit Mitteilung Ihrer Nutzerkreis-Institution: Nach Erfassen der Daten erhalten sie eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Workflow. Insbesondere wird Ihnen mitgeteilt, ob für die von Ihnen in Schritt 3 gewählte Institution ein Nachweis der Zugehörigkeit erforderlich ist und wie dieser ggf. zu erbringen ist.
- Ggf. Nachweis Ihrer Zugehörigkeit zur Nutzerkreis-Institution: Nur sofern in der E-Mail aus Schritt 5 gefordert, weisen Sie die Zugehörigkeit zu der in Schritt 3 gewählten Institution nach.
- E-Mail an die von Ihnen gewählte Nutzerkreis-Institution und Überprüfung der Zugehörigkeit: Die von Ihnen in Schritt 3 gewählte Institution wird über Ihre Registrierung per E-Mail informiert, wartet ggf. den Nachweis Ihrer Zugehörigkeit ab und überprüft diesen.
- E-Mail und Zugang zu Ihrem Nutzerkonto: Nach abgeschlossener Prüfung werden Sie über den Stand der Registrierung informiert. Im positiven Fall erhalten Sie damit standortunabhängigen Zugang zu den Lizenzen des FID Nahost, für die Ihre Nutzerkreis-Institution aus Schritt 3 berechtigt ist.
- Verlängerung Ihres Zugangs: Der Zugang muss üblicherweise jährlich verlängert werden. Sie werden vor Ablauf dieser Frist per E-Mail aufgefordert, die Zugehörigkeit zu Ihrer Nutzerkreis-Institution aus Schritt 3 erneut nachzuweisen. Ihre Registrierung wird dann verlängert.